Die auf 25 Kilobasen begrenzte Mutationssuche ist aufgehoben!

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 eine Änderung im Bereich der Humangenetik beschlossen. Die „große“ Mutationssuche (Ziffer 11514) muss nicht mehr vorab durch die Krankenkassen genehmigt werden. Die Ziffer wurde gestrichen und deren Leistungsinhalte in die bestehende Gebührenordnungsposition (Ziffern 11513) integriert. Dies bedeutet, dass die bisher auf bis zu 25 Kilobasen kodierender Sequenzen begrenzte Mutationssuche aufgehoben ist und wir ab sofort auch ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen eine darüberhinausgehende umfangreiche Diagnostik durchführen dürfen (allerdings bei gleicher Vergütung).

Die Untersuchung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs ist nicht mehr auf bestimmte Gene gegrenzt!

Der bisher genehmigungspflichtige Zuschlag (Ziffer 11449) für die Erweiterung indikationsbezogener Diagnostik wurde gestrichen und innerhalb der bestehenden Gebührenordnungspositionen abgebildet. Dies betrifft u.a. die Leistung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs. Hierdurch wird zukünftig die Begrenzung der Untersuchung auf bestimmte Gene aufgehoben (allerdings bei gleichzeitiger Reduzierung der Vergütung).

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