11.08.2015

Frau Dr. du Bois ist zur Vorsitzenden der PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gewählt wordden. Die Kommission wird über Anträge von Paaren zur Präimplantationsdiagnostik entscheiden. Eine PID ist nach dem Embryonenschutzgesetz nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Der Kommission gehören insgesamt acht Mitglieder an, darunter vier Sachverständige aus den durch die PID berührten Fachrichtungen, jeweils ein Sachverständiger der Fachrichtung Ethik und der Fachrichtung Recht sowie je ein Vertreter einer Organisation für Patienteninteressen und ein Repräsentant der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung.

 




gen.ial Ausgabe 17 · 2020

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