gen.ial Ausgabe 17 · 2020
EBM-Änderung ab 1. Januar 2021
Die auf 25 Kilobasen begrenzte Mutationssuche ist aufgehoben!
Die Untersuchung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs ist nicht mehr auf bestimmte Gene gegrenzt!
Der bisher genehmigungspflichtige Zuschlag (Ziffer 11449) für die Erweiterung indikationsbezogener Diagnostik wurde gestrichen und innerhalb der bestehenden Gebührenordnungspositionen abgebildet. Dies betrifft u.a. die Leistung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs. Hierdurch wird zukünftig die Begrenzung der Untersuchung auf bestimmte Gene aufgehoben (allerdings bei gleichzeitiger Reduzierung der Vergütung).
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