in der Bezirksärztekammer Stuttgart
Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Das genetikum führt in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den Auffrischungskurs „Qualifizierung zur fachgebundenen genetischen Beratung“ durch. In dem 6-stündigen Kurs (inklusive Wissenskontrolle) werden die gesetzlichen Grundlagen und die Grundlagen zu den Themen genetische Beratung, Chromosomendiagnostik und molekulargenetische Diagnostik vermittelt.
Jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr.
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt direkt bei der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg.
Melina Hutta 0711-76981, hutta@baek-nw.de
Es ist geplant, dass noch weitere Kursangebote folgen!