Sollte eine der beteiligten Personen oder Parteien sich für eine Vaterschaftsfeststellung nicht freiwillig zur Verfügung stellen, bleibt der anderen Partei nur der Rechtsweg. Das Familiengericht entscheidet gegebenenfalls, ob ein Gutachten erstellt wird und beauftragt ein Labor seiner Wahl. Die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens werden durch höhere Gutachtenkosten, Anwalts- und Prozesskosten meist stark erhöht. Die Aussagesicherheit des gerichtlichen Gutachtens ist bei vergleichbarem Probenmaterial die gleiche wie die eines privaten Gutachtens.
Bei einer außergerichtlichen Klärung über ein privates Gutachten müssen alle zu untersuchende Personen bzw. deren Sorgeberechtigte (Vater oder Mutter) mit der Untersuchung einverstanden sein. Falls sich alle Beteiligten darauf geeinigt haben, die Vaterschaftsfrage ohne Rechtsbeistand privat abzuklären, empfehlen wir die Erstellung eines privaten Vaterschaftsgutachtens. Um spätere Zweifel an der Richtigkeit der Ergebnisse auszuschließen, empfehlen wir eine vorherige Absprache und eine dokumentierte Probenentnahme der Beteiligten.