Probenmaterial
Blut- oder Mundschleimhautabstrich?
Für gerichtliche Gutachten ist in der Regel die Untersuchung aus Blutproben des möglichen Vaters, des Kindes und der Mutter erforderlich. Die Blutentnahme muss bei einem Arzt erfolgen, der zum Ausschluss von Manipulationen oder Verwechslungen ihre Identität überprüft und diese schriftlich bestätigt. Die weitere Vorgehensweise wird vom Gericht festgelegt. Wird bei privaten Gutachten in die Untersuchung nur der mögliche Vater und das Kind einbezogen, müssen für die gleiche Aussagesicherheit mehr STR-Tests durchgeführt werden oder die Aussagesicherheit ist etwas geringer.
Für private Gutachten kann Blut oder ein Abstrich der Mundschleimhaut verwendet werden. Wird in die Untersuchung nur der mögliche Vater und das Kind einbezogen, müssen für die gleiche Aussagesicherheit mehr STR-Tests durchgeführt werden oder die Aussagesicherheit ist etwas geringer.
Sicherheit des Mundschleimhautabstrichs
Mit dem Mundschleimhautabstrich wird bei der Konstellation möglicher Vater, Kind und Mutter eine der Blutuntersuchung vergleichbare Aussagesicherheit von über 99,99% erreicht. In den meisten Fällen liegt das Ergebnis dieser Untersuchung bereits nach fünf bis sieben Tagen vor.
