Wir raten im Allgemeinen dann zu einer genetischen Beratung, wenn …
bei Kinderwunsch ein Elternteil selbst von einer genetischen Erkrankung betroffen ist oder eine solche vermutet wird.
bei Ihnen bereits eine Untersuchung während der Schwangerschaft durchgeführt wurde – z.B. eine Ultraschalluntersuchung, die Nackentransparenzuntersuchung oder eine Blutuntersuchung – und es sich gezeigt hat, dass ihr Kind ein erhöhtes Risiko für eine genetisch bedingte Störung/Erkrankung hat.
in Ihrer Familie eine genetische Störung oder Erkrankung aufgetreten ist und Sie wissen möchten, ob Sie ein erhöhtes Risiko haben, im Laufe ihres Lebens diese genetische Störung oder Erkrankung zu bekommen.
bereits ein Kind mit einer genetisch bedingten Erkrankung geboren wurde.
in der Verwandtschaft Erbkrankheiten nicht auszuschließen sind.
Sie bzw. Ihre Partnerin eine Totgeburt oder zwei oder mehrere Fehlgeburten hatten.
eine Verwandtenehe besteht.
bei mehreren nahen Verwandten von Ihnen bestimmte Krebsarten aufgetreten sind.
eine Strahlenbelastung vorliegt oder mutagene beziehungsweise teratogene Medikamente unmittelbar vor oder während der Schwangerschaft eingenommen wurden.