Wann ist die Beratung sinnvoll?

Wir raten im Allgemeinen dann zu einer genetischen Beratung,
wenn …

  • bei Kinderwunsch ein Elternteil selbst von einer genetischen Erkrankung betroffen ist oder eine solche vermutet wird.
  • bei Ihnen bereits eine Untersuchung während der Schwangerschaft durchgeführt wurde – z.B. eine Ultraschalluntersuchung, die Nackentransparenzuntersuchung oder eine Blutuntersuchung – und es sich gezeigt hat, dass ihr Kind ein erhöhtes Risiko für eine genetisch bedingte Störung/Erkrankung hat.
  • in Ihrer Familie eine genetische Störung oder Erkrankung aufgetreten ist und Sie wissen möchten, ob Sie ein erhöhtes Risiko haben, im Laufe ihres Lebens diese genetische Störung oder Erkrankung zu bekommen.
  • bereits ein Kind mit einer genetisch bedingten Erkrankung geboren wurde.
  • in der Verwandtschaft Erbkrankheiten nicht auszuschließen sind.
  • Sie bzw. Ihre Partnerin eine Totgeburt oder zwei oder mehrere Fehlgeburten hatten.
  • eine Verwandtenehe besteht.
  • bei mehreren nahen Verwandten von Ihnen bestimmte Krebsarten aufgetreten sind.
  • eine Strahlenbelastung vorliegt oder mutagene beziehungsweise teratogene Medikamente unmittelbar vor oder während der Schwangerschaft eingenommen wurden.
  • allgemeine Fragen zur vorgeburtlichen Diagnostik bestehen.
  • bei unerfülltem Kinderwunsch oder mehrjähriger Unfruchtbarkeit.