BRCA1 & BRCA2

Seit 1994 ist bekannt, dass die Gene BRCA1 und BRCA2 die Ursache für erblichen Brustkrebs sein können. Jeder Mensch besitzt diese Gene in zweifacher Ausführung. Man spricht hierbei von zwei Allelen (je ein Allel stammt von Mutter und Vater). BRCA1 und BRCA2 gehören zur Gruppe der sogenannten Tumorsuppressorgene, deren Aufgabe im Schutz der Zelle vor maligner Entartung besteht. Voraussetzung für die Entstehung eines Karzinoms ist der vollständige Funktionsverlust eines Suppressorgens: wird die mutierte Form eines Allels des Tumorsuppressorgens mit der Keimzelle auf die Nachkommen vererbt, führt bei diesen erst eine spontane Mutation im zweiten Allel einer Körperzelle zur Aufhebung der Tumorsuppression und damit zur Entartung der Zelle. BRCA1 und BRCA2 sind für etwa zwei Drittel der familiären Brustkrebsfälle verantwortlich.

Gendiagnostik des BRCA1- bzw. BRCA2-Gens

Ob Gene verändert sind, kann durch molekulargenetische Untersuchungen nachgewiesen werden. Normalerweise wird aus einer Blutprobe das Erbmaterial (DNA) extrahiert. DNA kann aber auch direkt aus entnommenem Tumormaterial gewonnen werden, wenn eine Gewebeprobe vorliegt. Bei einem erkrankten Familienmitglied, der sogenannten Indexpatientin, kann direkt auf eine krankheitsprädisponierende Mutation im BRCA1-Gen und BRCA2-Gen untersucht werden. Problematisch ist die Durchführung einer Mutationsanalyse bei nicht erkrankten Ratsuchenden, z.B. in einer Familie, in der alle erkrankten Familienmitglieder bereits verstorben sind. Hier beträgt a priori die Wahrscheinlichkeit eines Mutationsnachweises statistisch nur 50%, somit ist ein negatives Testergebnis uninformativ. Wird bei einer betroffenen Patientin eine BRCA1/2-Mutation gefunden, können zur Risikoabschätzung andere Familienmitglieder untersucht werden.