Aktuelle Änderungen durch das neue Gendiagnostikgesetz

Am 1. Februar tritt das neue Gendiagnostikgesetz mit für uns und Sie wesentlichen Neuerungen in Kraft. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass der Patient von dem behandelnden und verantwortlichen Arzt über das Wesen, die Bedeutung und die Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufgeklärt wird und dies auch schriftlich dokumentiert wird.

Wir haben daher unsere Begleitformulare und die Einverständniserklärung den neuen Anforderungen angepasst. Es war uns ein Anliegen die Einverständniserklärung möglichst einfach und kurz zu halten und dabei gleichzeitig die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies soll gewährleisten, dass die Einverständniserklärung von den Patienten tatsächlich gelesen und auch verstanden wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mit den in Auftrag gegebenen Untersuchungen erst begonnen werden kann, wenn uns die Einverständniserklärung des Patienten hierzu vorliegt.

Das neue Begleitformular zur pränatalen Diagnostik und zur postnatalen Diagnostik finden Sie im Downloadbereich. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch jederzeit gern für Rückfragen zur Verfügung.

Wir möchten Sie bitten, die alten Formulare zu vernichten und ab sofort nur noch die neuen Begleitformulare mit der aktuellen Einverständniserklärung zu verwenden.

weiterführende Informationen:

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